Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Aufträge von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH

a) Die Tätigkeit von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Unternehmensberatung des Auftraggebers als Dienstleistung. Zusätzlich können noch Geschäftsbersorgungsaufträge und Aufträge für Abwicklungsdienstleistungen erteilt werden. Genehmigungspflichtige Beratungsleistungen oder Dienstleistungen, die dem KWG unterstehen, werden durch Angelus Alpha Beteiligungen GmbH nicht erbracht. Die Erbringung solcher Dienstleistungen durch Unternehmen mit denen Angelus Alpha Beteiligungen GmbH kooperiert ist jedoch möglich.

b) Ein konkreter Erfolg wird dem Auftraggeber weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH empfohlenen oder mit Angelus Alpha Beteiligungen GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Angelus Alpha Beteiligungen GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

c) Der konkrete Inhalt und Umfang der von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich oder mündlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Angelus Alpha Beteiligungen GmbH den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen (schriftlich oder mündlich). In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Angelus Alpha Beteiligungen GmbH auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt. Ein schriftlicher Auftrag ist nicht zwingend notwendig, besonders bei laufenden Dauerberatungsaufträgen bzw. Beratungs-und-Begleit-Aufträgen, bei denen sich die konkreten Auftragshandlungen erst im Rahmen der laufenden Beratung ergeben. Bei laufenden Betreuungsaufträgen ist eine ständige neue Beauftragung von Einzeltätigkeiten nicht notwendig, sondern die die Entgegennahme der Einzeltätigkeiten und ein nicht erfolgter schriftlicher Einspruch gegen einzelne, nicht vom Auftraggeber gebilligte Tätigkeiten sind ausreichend um diese Tätigkeiten als Beauftragt und abrechnungsfähig zu vereinbaren.

d) Angelus Alpha Beteiligungen GmbH legt die vom Auftraggeber mit geteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Angelus Alpha Beteiligungen GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

e) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Die strategische Beratung von separat, vom Auftraggeber beauftragten Rechtsanwälten und Steuerberatern ist jedoch im Auftragsmandat immer mit inbegriffen, auch wenn dies nicht extra vereinbart ist. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber auch ohne separate Vereinbarung.

f) Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der Angelus Alpha Beteiligungen GmbH einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber stellt der Angelus Alpha Beteiligungen GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

b) Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Angelus Alpha Beteiligungen GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Angelus Alpha Beteiligungen GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Angelus Alpha Beteiligungen GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

c) Der Auftraggeber stellt Angelus Alpha Beteiligungen GmbH eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellt